Infos & Downloads
Arbeitsschutz
Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist ein sehr wertvolles Gut und muss bewahrt werden. Deshalb spielt die Arbeitssicherheit in unserem Unternehmen eine große Rolle und ist ein fester Bestandteil in der Vorbereitung unserer Mitarbeiter für jeden neuen Auftrag. Im Vorfeld werden alle Arbeitsplätz einer Gefährdungsbeurteilung unterworfen. Informationen bezüglich etwaiger Gefahrenquellen geben wir unseren Mitarbeiter zur Vermeidung von Unfällen weiter. Der Kunde übernimmt die arbeitssicherheitstechnische Unterweisung am Arbeitsplatz vor Ort. Unsere Mitarbeiter verfügen über aktuelle Kenntnisse im Bereich der Arbeitssicherheit. Die notwendigen Schulungen seitens des Unfallversicherungsträger sind von unseren betreuenden Mitarbeiter erfolgreich besucht worden.
Informationen für Unternehmen
Schütze + Seifert darf auch SCC-zertifizierte Unternehmen beliefern. Wir erfüllen die Anforderungen nach der Frage 11.3 des SCC Dokuments 003. Somit können wir auch die Checkliste 10.2 des SCC Dokuments 003 positiv bestätigen. Die benötigte SGU-Prüfung des Zeitarbeiters (Dokument 16 SCC) nach 3 Monaten ist auch kein Problem. Schulung und Prüfung organisieren wir über unsere eigene Arbeitssicherheitsfachkraft.
Genehmigung gemäß § 25 Strahlenschutzgesetz
Das Regierungspräsidium Kassel erteilt Schütze + Seifert die Genehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 25 des Strahlenschutzgesetzes. Die Genehmigung ist befristet erteilt und ist bis zum 31.07.2026 gültig.
Die eingesetzten Mitarbeiter werden erfasst, erhalten eine detaillierte Unterweisung und werden durch einen ermächtigten Strahlenmediziner vorsorglich untersucht. Die amtlichen Strahlenpässe werden vorbereitet und bei der zuständigen Stelle die sog. Dosimeter angefordert, mit denen die effektive Dosis monatlich am Körper gemessen und behördlich erfasst wird.
Zwischen Schütze + Seifert und dem Anlagenbetreiber bzw. Kundenunternehmen wird ein entsprechender Vertrag geschlossen, der alle Fragen im Strahlenschutz umfassend klärt und die einzelnen Aufgabenbereiche der Strahlenschutzbeauftragten voneinander abgrenzt.
Ansprechpartner in Sachen Strahlenschutz ist Herr Pöttgen, der unter der Telefonnummer 0661-92824-0 für Fragen erreichbar ist. Unsere Strahlenschutzbeauftragte gemäß § 70 StrlSchG ist Frau Dr. Annette Jung.
Unser iGZ/DGB-Tarifvertrag
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist zum 1. Dezember 2023 erloschen. Der iGZ ist zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des iGZ sind auf den GVP als dessen Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die zwischen dem iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge Zeitarbeit.
Unser Unternehmen ist Mitglied im GVP und hat sich somit verpflichtet, Sie auf Grundlage des bestehenden Tarifvertrages zu beschäftigen.
Wichtige Punkte Ihres Arbeitsvertrages sind damit durch den Tarifvertrag geregelt:
- Ihre Arbeitszeit pro Monat in Verbindung mit einem Arbeitszeitkonto
- Ihren Urlaubsanspruch pro Jahr und die Regelung von Sonderurlaub
- Ihren Anspruch auf Zuschläge, zum Beispiel bei Arbeit an Sonn- und Feiertagen
- Ihren Anspruch auf Jahressonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Mindestvorgaben für die Vergütung pro Stunde und die Zahlung von einsatzbezogenen Zulagen
Zum Download: Tarifverträge Zeitarbeit iGZ/DGB-Tarifgemeinschaft
Mit diesem iGZ/DGB-Tarifvertrag bietet Schütze + Seifert soziale Sicherheit auf solider Basis.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Zeitarbeit Rev. 20 01-2023
- Allgemeine Geschäftsbedingung Vermittlung Rev. 3 05-2013
Sollten Sie weitere Nachweise oder Bescheinigungen von Schütze + Seifert benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung.
Erlaubnis und Bescheinigungen
Zur Ergänzung unserer Verträge stellen wir Ihnen die wichtigsten Unterlagen zum Download zur Verfügung.
Sonstige Dokumente:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung AOK Hessen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt Fulda
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Barmer/GEK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung AOK Bayern
- Unbedenklichkeitsbescheinigung VIVIDA
- Unbedenklichkeitsbescheinigung TechnikerKK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung DAK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Knappschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung IKK classic
- Unbedenklichkeitsbescheinigung AOK Baden-Württemberg
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Mobil Krankenkasse